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Josef Hoegen (1898 - 1973) war als brutaler Folterer und Mörder der Gestapo in Köln gefürchtet. Zuerst bei der „politischen Abteilung“ der Kriminalpolizei in Köln, wurde er 1934 zur Gestapo versetzt. In der Folge verhaftete, folterte und ermordete er Gegner des Nationalsozialismus. In einem Nachkriegsprozess in Köln wurde Hoegen im September 1949 zu neun Jahren Haft verurteilt wegen Misshandlung und Aussageerpressung von verhafteten SPD- und KPD-Mitgliedern sowie Misshandlung und Erschießung von Angehörigen der Widerstandsbewegung „Freies Deutschland“ in den Jahren 1944 und 1945. Walter Dick hat den sog. Hoegen-Prozess im Saal des Kölner Schwurgerichts fotografiert . Eine Reihe von Aufnahmen wurde bei Ortsterminen des Gerichts in dem Arbeitshaus Brauweiler gemacht, wohin Ende 1944 die GESTAPO ihre Aktivitäten augelagert hatte. Hier war es neben brutalsten Misshandlungen auch zur Ermordung von Häftlingen durch einen der Mitangeklagten gekommen. Auch in diesem Fall wurden letzlich nur eine äußerst milde Strafe ausgesprochen, die nach Revision und Gnadenerweis noch nicht einmal vollständig abgesessen werden musste

.Das Foto zeigt den Angeklagten Walter Hirschfeld vor der Haftzelle, bei der Rekonstruktion der Ermordung des Häftlings Fritz Krämer.
Außer Hoegen und Hirschfeld waren angeklagt  Josef Schiffer, Erich Gänsauer und Adolf Roggendorf . für diese drei Angeklagten gibt es leider keine Identifizierungsmöglichkeiten, die eine Zuordnung zu dem vorhandenen Bildmaterial möglich machen.

Das milde Urteil bereits in der ersten Instanz, die noch milderen Urteile in der neuerlichen Verhandlung nach der Revision beim Bundesgerichtshof und die Straferlasse auf dem Gnadenwege sind auch Ausdruck eines verdrängenden Umdenkens in der Mehrheit der deutschen Bevölkerung und der deutschen Politik. Mit Beginn der 50er Jahre will die Mehrheit der Bevölkerung nichts mehr von den Naziverbrechen wissen, will keine Bestrafungen von Kriegsverbrechern, Mördern und Folterern mehr. Der Verfasser erinnert sich, dass auch in seiner Familie, die durch den Krieg die Mutter und zwei Söhne verloren hatte, immer wieder geäußert wurde: "Es muss jetzt einmal Schluss sein. Wir haben doch nichts damit zu tun. Wir haben nichts gewusst. Auch andere Völker haben "Dreck am Stecken".

Bemerkenswert für den Verdrängungsprozess und die Forderung nach einem "Schlussstrich" sind auch die Umstände um die Begnadigung und Strafminderung für eine Vielzahl von verurteilten Kriegsverbrchrn durch den amerikanischen Hohen Kommissar John McCloy. Als nach Ende dieser Begnadigungswelle die Vollstreckung der Todesstrafe für sieben Kriegsverbrecher, Täter, die für Massenmorde an Tausenden Menschen verantwortlich waren, aufrecht erhalten wurde, kamen massive Proteste aus höchsten Kreisen von Politik und Kirchen. Selbst der Bundeskanzler, der Bundespräsident und auch der Kölner Kardinal versuchten die Hinrichtungen von SS-Gruppenführer Pohl und Ohlendorf, von Leitern von Einsatzgruppen und fünf anderen Massenmördern zu verhindern.

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