Das Kölner Schwurgericht Hoegen Prozess 1949

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Bild-Nr.: WDA682-007

Foto aus dem Walter-Dick-Archiv, Köln.

Jahr: 1949
Ort:Appellhofplatz, Köln
Bildnr.: WDA682-007

Vor dem Kölner Schwurgericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsrates Dr. Pohl wurden die Verbrechen der Angeklagten, Folter, Misshandlung, Mord  verhandelt. Eine Vielzahl von Zeugen, Betroffene, Opfer der Täter schilderte die Untaten ausführlich. Die Staatsanwaltschaft würdigte die Aussagen durch die Forderung nach harten Strafen: Lebenslänglich für Hoegen, fünfzehn Jahre für Hirschfeld. Unverständlicherweise fällten die Kölner Richter sehr milde Urteile, die an der untersten Grenze der gesetzlich möglichen Strafzumessung lagen. Hoegen neun Jahre Zuchthaus, Hirschfeld  nur vier Jahre. Im Gerichtssaal und vor dem Gerichtsgebäude gab es unmittelbar nach Verkündung der Urteile massive Proteste und Unmutkundgebungen.

Noch unverständlicher bleibt ,was nach der Verhandlung, nach einer Revision und erneuten Verhandlung vor einem Kölner Schwurgericht geschah. Die an sich zu milden Strafen wurden noch weiter verkürzt und schonn im Frühjahr 1953 waren alle Angeklagten wieder frei. Hoegen hatte man begnadigt, weil die Zuchthausstrafe und der Aufenthalt im Zuchthaus "eine schwere seelische Belastung" für den Verbrecher darstellten. Ihren Opfern gegenüber hätten die Verbrecher derartige Belastungen wahrscheinlich nicht zu irgendeiner Milde bewegt. 

 

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